Das Hinweisgebersystem von blue:solution
Untenstehend finden Sie einen Link zum Hinweisgebersystem von blue:solution. Sie können dieses Meldesystem nutzen, wenn Sie auf rechtswidrige und zu beanstandende Handlungen hinweisen möchten, die blue:solution betreffen. Dieses Meldeverfahren steht Zulieferern, Geschäftspartnern und anderen Personen zur Verfügung, die für blue:solution arbeiten – genauso wie allen Angestellten von blue:solution.
Melden können Sie:
- Wirtschaftskriminalität wie Untreue, Bestechung, Betrug oder Dokumentenfälschung
- Die Einreichung falscher oder irreführender Informationen gegenüber Behörden
- Verstöße gegen die Arbeitsschutzbestimmungen
- Umweltverschmutzung
- Körperliche Übergriffe und sexuelle Belästigung
- Korruption
- Vetternwirtschaft
- Vorfälle, bei denen Mitarbeiter auf schwerwiegende Weise ihren Systemzugriff missbrauchen, um an Informationen über ihre Kollegen oder Dritte zu gelangen –ohne dass dafür eine arbeitsbezogene Notwendigkeit besteht.
- Unregelmäßigkeiten bezüglich Buchhaltung und Revision
Die oben aufgeführte Liste enthält nur Beispiele. Meldungen müssen entweder auf Wissen aus erster Hand oder einem berechtigten Verdacht fußen. Wenn Sie Zweifel daran haben, ob Sie eine Beobachtung melden sollten oder nicht, möchten wir Sie dazu auffordern, dies zu tun. Wir werden auf alle Meldungen reagieren und uns damit befassen, da wir jede einzelne von ihnen ernst nehmen.
Hinweisgebern sichern wir hiermit zu, das Sie ihr Anliegen anonym vorbringen können.
Weitere Informationen darüber, wie das Hinweisgebersystem funktioniert, werden Ihnen im Hinweisgebersystem von blue:solution erläutert.
Um einen Hinweis zu erstellen Klicken Sie bitte auf den folgenden Button!
„blue:solution ist ein verantwortungsbewusstes Unternehmen mit einer offenen Kultur, in der sich jeder frei äußern darf – das gilt auch dann, wenn einer Person regel- oder rechtswidriges Verhalten auffällt.
Was Mitarbeiter betrifft, sollte die Kommunikation über solche Themen in erster Linie über die üblichen Meldekanäle am Arbeitsplatz erfolgen. Mitarbeiter können sich beispielweise zu jeder Zeit an Ihren jeweiligen direkten Vorgesetzten, dem zur Verschwiegenheit verpflichtetem Datenschutzbeauftragten, der Personalabteilung und/oder an mich wenden, wenn Sie regel- oder rechtswidriges Verhalten feststellen.
Dessen ungeachtet freut es mich, dass wir als Ergänzung zum Vorgenannten auch ein formelles Meldeverfahren eingerichtet haben, um Mitarbeitern und Geschäftspartnern eine Möglichkeit zu geben, sich Gehör zu verschaffen und jegliches regel- oder rechtswidriges Verhalten melden, auf das sie stoßen könnten. blue:solution duldet jedoch keine Einreichung falscher Meldungen, die sich gegen einen Mitarbeiter oder eine andere Person richten. Für den Fall, dass jemand absichtlich eine Falschmeldung einreicht, behalten wir uns rechtliche Konsequenzen vor. Anonyme und unbegründete Vorwürfe gegen Personen werden vom beauftragten Bearbeiter der eingereichten Hinweise herausgefiltert und von blue:solution nicht weiter verfolgt.
blue:solution erfüllt mit der Implementierung dieses Hinweisgebersystems gesetzeskonform die EU Whistleblower Richtlinie“
Rudolf Melching – Geschäftsleitung